Sicherer kanal für hinweise
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Meldungen, die sich als unbegründet oder in böser Absicht durch den Meldenden erfolgt herausstellen, werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verfolgt. Das Unternehmen kann Sanktionen verhängen, wenn die strafrechtliche Verantwortung des Hinweisgebers für Verleumdung oder üble Nachrede oder für die gleichen Straftaten, die mit der Anzeige bei der Justiz- oder Rechnungsprüfungsbehörde begangen wurden, auch durch ein Urteil in erster Instanz.